Seite wählen

AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für

MBBF Medienbuero Burkard Fink,
Bekassinenstr. 21,

28357 Bremen

(nachfolgend MBBF genannt)

 

 

 

  1. Geltung der AGB
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Auftrags- und Vertragsbeziehungen mit MBBF. AGBs von Auftraggebern oder Vertragspartnern, die diesen AGBs entgegenstehen und/oder diese ergänzen, werden auch ohne ausdrückliche Abbedingung in keinem Falle Vertragsinhalt.

 

  1. Geistiges und sachliches Eigentum
    Alle Arbeiten und Leistungen (Studien, Präsentationen, Modelle etc.) von MBBF sind urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie zum Zwecke der Geschäftsanbahnung oder mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellt oder überreicht wurden. Jegliche – auch teilweise – Verwendung, auch in veränderter oder bearbeiteter Form, bedarf der vorherigen Genehmigung durch MBBF. Dies gilt ebenso für die diesen Arbeiten zugrundeliegenden Ideen, soweit diese nicht bereits Bestandteil der bisherigen Arbeit des (potenziellen) Auftraggebers waren. Der (potenzielle) Auftraggeber trägt hierfür die Beweislast. Die Vereinbarung und/oder Zahlung eines Präsentationshonorars steht dem nicht entgegen.

 

 

  1. Abwicklung von Aufträgen, Einsatz Dritter und Kostenvoranschläge
  2. Inhalt und Umfang eines konkreten Auftragsverhältnisses werden individuell einzelvertraglich mit dem Auftraggeber vereinbart. MBBF selbst erbringt ausdrücklich nicht und in keinem Fall Beratungsleistungen zu rechtlichen oder steuerlichen Fragen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MBBF alle zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Auskünfte oder Dokumente unaufgefordert zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.
  4. MBBF ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise qualifizierter Dritter als Subunternehmer zu bedienen. Hierdurch wird kein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber begründet.
  5. Aufträge an Werbeträger erteilt MBBF im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet MBBF nicht.
  6. MBBF erteilt dem Auftraggeber auf Wunsch Kostenvoranschläge zur Freigabe vor dem Beginn jeglicher Kosten verursachenden Tätigkeit.
  7. Die von MBBF auf Wunsch übermittelten Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt widerspricht. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen usw.), die das MBBF erstellt oder erstellen lässt, um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von MBBF. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist MBBF nicht verpflichtet.

 

 

  1. Gefahrtragung und Fristen
  2. Vereinbarte Fristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Informationen, Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
  3. Marken- oder wettbewerbsrechtliche Überprüfungen durch MBBF sowie eine Haftung von MBBF für entsprechende Verstöße werden ausgeschlossen.

 

  1. Zahlungsbedingungen
  2. Vereinbarte Honorare und Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiterberechnet.
  4. Für Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
  5. MBBF ist berechtigt, auf Leistungen unabhängiger Dritter eine angemessene Handlingfee in Höhe von 15% zu berechnen.
  6. Die von MBBF an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug spesenfrei eingehend auf das von MBBF angegeben Konto zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit einer elektronischen Übermittlung der Rechnungslegung einverstanden.
  7. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie bei Werbemittelherstellung, ist MBBF berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder angemessene Vorschüsse zu fordern. Vorschüsse werden im Rahmen der Abschlussrechnung verrechnet. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält sich das MBBF das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an Arbeiten oder Leistungen von MBBF, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst auf Grund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.
  8. Im Falle der Nichtzahlung von Vorschüssen oder Zwischenrechnungen ist MBBF von seinen Leistungspflichten bis zum Eingang der Zahlung befreit.

 

 

  1. Nutzungsrechte
  2. MBBF wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den konkreten Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang übertragen, sofern dies im Rahmen des Auftrages ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Im Zweifel erfüllt MBBF seine Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer z.B. des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der vorherigen Zustimmung.
  4. Zieht MBBF zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird MBBF deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 6.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

 

  1. Erfüllung
  2. Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag nach Vertragsunterzeichnung bedarf der schriftlichen Zustimmung von MBBF, sofern dem Auftraggeber kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht.
  3. Wird die Zustimmung erteilt, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle bis zur Erteilung der Zustimmung angefallenen Honorare, technische und fremde Kosten sowohl für das MBBF als auch für bereits beauftragte Dritte zu zahlen.
  4. Wird die Zustimmung nicht erteilt, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle vertraglich vereinbarten Honorare, technische und fremde Kosten sowohl für MBBF als auch für bereits beauftragte Dritte zu zahlen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

 

 

  1. Vertraulichkeit
    MBBF ist zur strengsten Vertraulichkeit bezogen auf alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Interna des Auftraggebers verpflichtet. Subunternehmer oder sonstige Dritte, die im Rahmen der Auftragsausführung vom MBBF beauftragt werden, sind ebenfalls zur strengsten Verschwiegenheit schriftlich zu verpflichten.

 

 

  1. Gewährleistung und Haftung
    Der Auftraggeber hat unverzüglich nach Erhalt alle Arbeiten, Leistungen oder sonstige Werkstücke auf auftragsgemäßen Zustand zu überprüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung und/oder Mängelanzeige, gilt die Arbeitsleistung als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. MBBF haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Es haftet soweit gesetzlich zulässig nicht bei einfacher Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an das MBBF übergebenen Dokumente, Unterlagen und Vorlagen etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber das Beratungsunternehmen von allen Ersatzansprüchen gegenüber jedermann frei.

 

 

  1. Gestaltungsfreiheit
  2. Im Rahmen des Auftrages besteht für das MBBF Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich einer künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
  3. Änderungswünsche des Auftraggebers werden bestmöglich berücksichtigt, sofern dies noch möglich ist. Erfolgen während oder nach der Produktion Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers nach bereits erteilter Freigabe, so hat er alle Mehrkosten zu tragen. Der Vergütungsanspruch von MBBF bleibt unberührt.

 

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Formerfordernisse
  2. Alle Verträge mit MBBF sowie Streitigkeiten über die Wirksamkeit dieser Verträge oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit MBBF ist Bremen.
  4. Alle Vereinbarungen, Verträge und Nebenabreden sowie deren Ergänzungen, Änderungen oder Kündigungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

 

 

  1. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt worden wäre.

 

Stand: September 2013

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner